Für ein unproblematisches Zusammensein am Fest.

Auszug aus der Verordnung der Großen Kreisstadt Forchheim über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während des Annafestes.

Bei aller Freude und Herzlichkeit braucht es dennoch einen Rahmen, indem wir gemeinsam ausgelassen feiern können. Die Stadt Forchheim hat für das Annafest daher eine Verordnung erstellt. Seid also anständig und respektvoll miteinander und haltet euch bitte an die Öffnungszeiten. Dann steht einer ausgedehnten Bierverkostung, leckeren Schlemmereien und einer Fahrt mit dem Riesenrad nichts mehr im Weg.

 

Liegengebliebene Fundsachen können beim Fundbüro der Stadt Forchheim abgeholt werden. Tel. +49 9191 714 207

Bitte haltet euch an folgende Regeln:

 

1. Besuchern ist es nicht gestattet, sich zwischen 02.00 Uhr und 05.00 Uhr auf dem Annafestgelände aufzuhalten.

2. Von 13.00 Uhr bis 00.30 Uhr sowie an Sonntagen zusätzlich von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr ist auf dem Annafestgelände der Verkehr mit Fahrzeugen aller Art sowie mit rollenden Sportgeräten und das Mitführen von Fahrrädern verboten. Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Stellen abzustellen.

3. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit auf dem Annafestgelände nach 22.00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nicht gestattet.

4. Krüge, Gläser, Flaschen und Geschirr dürfen auf dem Festgelände nicht vorsätzlich zerstört werden.

5. Auf dem Annafestgelände ist insbesondere untersagt,
a) Waffen jeder Art sowie Sachen, die dazu geeignet bzw. bestimmt sind, als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung zu finden, mitzuführen,
b) Gas- oder Pfeffersprühdosen sowie ätzende oder färbende Substanzen mitzuführen,
c) erkennbar nicht für Besucher bestimmte Bereiche wie z.B. Wohnwagen- oder Lagerplätze zu betreten,
d) außerhalb der Toilettenanlagen die Notdurft zu verrichten,
e) Werbematerial ohne Genehmigung der Stadt Forchheim anzubringen oder zu verteilen,
f) ohne Erlaubnis der Stadt Forchheim Waren feilzubieten, abzugeben, zu betteln und zu hausieren, sowie musikalische und künstlerische Darbietungen vorzuführen,
g) alkoholhaltige Getränke in Flaschen, Dosen oder Einwegverpackungen zu verkaufen,
h) alkoholhaltige Getränke aller Art mitzubringen,
i) Tiere mit Ausnahme von Blindenhunden mitzuführen.
Ein Verstoß gegen vorstehende Regeln kann mit Geldbuße bis zu 1.000,00 € geahndet werden.

 

Übersicht Zeiten während des Annafestes:

23.00 Uhr Musikende
23.30 Uhr Ausschankende
23.30 Uhr Budenschluss (Fahr-, Belustigungs- und Verkaufsgeschäfte)
00.30 Uhr Budenschluss (Süßwaren- und Imbissbetriebe)
00.30 Uhr Sperrzeit Kellerwirtschaften

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