Ein kühles Bier unter Eichen genie.en, zünftig schlemmen und ausgelassen feiern – das erwartet euch zum traditionellen Annafest im Kellerwald bei Forchheim. Die einzigartige Naturkulisse und vielfältige Attraktionen schaffen eine Atmosphäre purer Lebensfreude für alle Generationen.
Annafest Forchheim | 22. Juli bis 1. August 2022 |
Öffnungszeiten Bierkeller | täglich ab ca. 11.00 bis 23.30 Uhr |
Festbeginn | täglich ab 13.00 |
Bieranstich | Freitag, 22.07. um 17.00 Uhr |
Park & Ride Forchheim Süd
Großparkplatz Ausstellungsgelände, Hafenstraße1 PKW | bis 5 Personen | 7 Euro |
1 PKW/Kleinbus | bis 9 Personen | 10 Euro |
Park & Ride südlich Schloss Jägersburg
Bammersdorf, Fürstenweg 11 PKW oder VAN 7 Euro
Keine Wohnmobile, Lkw oder Busse
Öffnungszeiten: 12.30 - 24.00 Uhr
Betreiber: Schloss Thurn GmbH & Co. Erlebnispark KG
Schlossplatz 4
91336 Heroldsbach
Nur das Parkticket berechtigt zur Nutzung des Shuttlebus!
Keine Parkplätze am Piasten- und Festgelände!
Parkplatz für Busse: Haidfeldstraße
1. Besuchern ist es nicht gestattet, sich zwischen 02.00 Uhr und 05.00 Uhr auf dem Annafestgelände aufzuhalten.
2. Von 13.00 Uhr bis 00.30 Uhr sowie an Sonntagen zusätzlich von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr ist auf dem Annafestgelände der Verkehr mit Fahrzeugen aller Art sowie mit rollenden Sportgeräten und das Mitführen von Fahrrädern verboten. Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Stellen abzustellen.
3. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit auf dem Annafestgelände nach 22.00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nicht gestattet.
4. Krüge, Gläser, Flaschen und Geschirr dürfen auf dem Festgelände nicht vorsätzlich zerstört werden.
5. Auf dem Annafestgelände ist insbesondere untersagt,
a) Waffen jeder Art sowie Sachen, die dazu geeignet bzw. bestimmt sind, als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung zu finden, mitzuführen,
b) Gas- oder Pfeffersprühdosen sowie ätzende oder färbende Substanzen mitzuführen,
c) erkennbar nicht für Besucher bestimmte Bereiche wie z.B. Wohnwagen- oder Lagerplätze zu betreten,
d) außerhalb der Toilettenanlagen die Notdurft zu verrichten,
e) Werbematerial ohne Genehmigung der Stadt Forchheim anzubringen oder zu verteilen,
f) ohne Erlaubnis der Stadt Forchheim Waren feilzubieten, abzugeben, zu betteln und zu hausieren, sowie musikalische und künstlerische Darbietungen vorzuführen,
g) alkoholhaltige Getränke in Flaschen, Dosen oder Einwegverpackungen zu verkaufen,
h) alkoholhaltige Getränke aller Art mitzubringen,
i) Tiere mit Ausnahme von Blindenhunden mitzuführen.
Ein Verstoß gegen vorstehende Regeln kann mit Geldbuße bis zu 1.000,00 € geahndet werden.